Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat gemeinsam mit dem italienischen Ministerium für Auswärtiges und internationale Zusammenarbeit (MAECI) sowie dem italienischen Ministerium für Universitäten und Forschung (MUR) den Förderaufruf „Green Hydrogen Research: A Collaboration to Empower Tomorrow's Energy“ gestartet. Der Förderaufruf erfolgt auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des BMBF von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“.
Ziel der länderübergreifenden Forschung ist es, Technologien für Grünen Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu optimieren und damit die europäische Wasserstoffwirtschaft zu stärken. Mögliche Forschungsbereiche sind daher:
- Systemische Studien, gesellschaftliche Forschung und Rahmenbedingungen
- Nachhaltigkeitsanalyse (z. B. Ökobilanz (LCA), technisch-ökonomische Analyse, Auswirkungen auf die Umwelt)
- Entwicklung von Business Cases für Grünen Wasserstoff
- Materialien entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Langlebigkeit und Weiterentwicklung bestehender Technologien im Sinne der Kreislaufwirtschaft (z. B. Degradation in Elektrolyseuren und Wiederverwertbarkeit verwendeter Materialien), Entwicklung neuer Materialien
- Wasserstoffinfrastruktur (Wasserstoff-Vektoren, Speicherung, Technologie, Regulierung und Standards, gemeinsame Protokolle etc.)
- Skalierbarkeit von Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Die Projektanträge müssen einen interdisziplinären und/oder transdisziplinären Ansatz verfolgen und zur Verbesserung der Forschungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien beitragen. Ziel der Förderung ist sowohl der öffentliche (Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) als auch der private Sektor (gewerbliche Unternehmen, insbesondere KMU). Gefördert werden Kooperationen, die aus mindestens zwei Partnern pro Land (mindestens eine Forschungseinrichtung/Hochschule und mindestens ein gewerbliches Unternehmen) bestehen. Zuwendungsfähig sind nur Antragstellende, deren Mutterorganisation in Deutschland oder Italien ansässig ist. Partner aus anderen Ländern können ebenfalls beteiligt werden, wobei deren Beteiligung im Rahmen dieser Förderbekanntmachung nicht gefördert werden kann.
Jeder Partner wird von seiner eigenen Fördereinrichtung entsprechend den geltenden nationalen Gesetzen, Regeln, Bestimmungen und Verfahren gefördert. Deutschland und Italien stellen jeweils 3 Millionen EUR zur Verfügung. Die Laufzeit beantragter Projekte sollte insgesamt 36 Monate betragen, obwohl die einzelnen Partner ihre Aktivitäten für einen Zeitraum zwischen 30 und 36 aufeinander folgenden Monaten in den Jahren 2024 bis 2027 planen können. Das beantragte Fördervolumen sollte zwischen 400.000 EUR und 1 Million EUR pro Gemeinschaftsprojekt pro Jahr (z. B. in einem Zeitraum von 12 Monaten) liegen.
Jedes Projekt bestimmt zwei nationale Koordinierende: einen für Deutschland und einen für Italien. Diese reichen einen gemeinsamen Förderantrag ein: in Deutschland beim Projektträger Jülich sowie in Italien beim Ministerium für Auswärtiges und internationale Zusammenarbeit – Abteilung: Standortförderung, Büro IX. Sowohl in Deutschland als auch in Italien müssen die Förderanträge auf Englisch, unter dem gleichlautenden englischen Titel und bis zum 07. Juni 2024 eingereicht werden. Ein deutsch-italienisches Gremium wählt dann geeignete Projekte aus.