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UNESCO-Übereinkommen zur Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich tritt in Kraft

Berichterstattung weltweit

Das Globale Übereinkommen legt universelle Grundsätze für eine gerechte, transparente und diskriminierungsfreie Anerkennung von Hochschulabschlüssen und -qualifikationen fest, die insbesondere Wege für ein weiterführendes Studium bieten.

Am 5. März 2023 tritt die von der UNESCO 2019 beschlossene "Global Convention on the Recognition of Qualifications concerning Higher Education" in Kraft. Mit Bestimmungen über nicht-traditionelle Lernformen erleichtert die Globale Konvention die Anerkennung von Qualifikationen, früherem Lernen und im Ausland erworbenen Studienzeiten.

Mit der Ratifizierung des Globalen Übereinkommens verpflichten sich die Länder, die internationale Zusammenarbeit in der Hochschulbildung zu stärken, ihre Qualität im eigenen Land und weltweit zu verbessern und dazu beizutragen, dass die akademische Mobilität und die Anerkennung von Qualifikationen für Millionen von Menschen auf der ganzen Welt Realität werden.

Hintergrund

Gemäß Artikel XVIII Absatz 1 tritt das Übereinkommen drei Monate nach Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft. Am 5. Dezember 2022 hinterlegte Andorra beim Generaldirektor als zwanzigster Staat seine Ratifizierungsurkunde. Damit tritt das Übereinkommen für die folgenden Staaten am 5. März 2023 in Kraft: Andorra, Armenien, Cabo Verde, Côte d'Ivoire, Estland, Frankreich, Heiliger Stuhl, Island, Japan, Kroatien, Kuba, Litauen, Nicaragua, Norwegen, Palästina, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tunesien und Vereinigtes Königreich.

Zum Nachlesen

Quelle: HRK, UNESCO Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Cabo Verde Côte d'Ivoire Tunesien Kuba Nicaragua Armenien Japan Palästinensische Gebiete Estland Frankreich Island Litauen Norwegen Rumänien Schweden Slowakei Vereinigtes Königreich (Großbritannien) Global sonstige Länder UNESCO Australien Themen: Bildung und Hochschulen

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