Das Fundament für die deutsch-ukrainische Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie (Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit, WTZ) ist die im Jahr 1993 unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und des Staatskomitees für Wissenschaft und Technologie der Ukraine über wissenschaftlich-technische Beziehungen“. In dem im Jahr 2009 unterzeichneten Memorandum of Understanding vereinbarten das BMBF und das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MBW) der Ukraine die Förderung der WTZ zwischen deutschen und ukrainischen universitären und außeruniversitären öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen und innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf der Grundlage regelmäßiger gemeinsamer Bekanntmachungen.
Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme ist es, die bestehenden deutsch-ukrainischen Forschungskooperationen zu erhalten, zu stärken und neue bilaterale Partnerschaften aufzubauen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau der wissenschaftlichen Forschungskapazitäten der ukrainischen Partner geleistet werden, um qualifizierten (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und (Nachwuchs-)Wissenschaftlern eine wissenschaftliche Perspektive in der Ukraine zu ermöglichen und den nachhaltigen Wiederaufbau des Landes zu unterstützen.
Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF „Internationale Kooperation“
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben, die in internationaler Zusammenarbeit mit der Ukraine eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
- Digitalisierung und Informationstechnologien,
- Biotechnologien und Gesundheitsforschung,
- Neue Materialien und Fertigungstechnologien,
- Sozial- und Geisteswissenschaften (interdisziplinärer Ansatz).
Die Förderbekanntmachung zielt zudem auf Projektvorschläge ab, welche die Ziele des „European Green Deal“ unterstützen. Dies betrifft Vorhaben in Grundlagen- und angewandter Forschung in Bereichen wie
- Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung (einschließlich sozialer Nachhaltigkeit),
- Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Landnutzung,
- Saubere, erschwingliche und sichere Energie.
Der Erfolg der einzelnen geförderten Maßnahmen wird anhand der folgenden Kriterien gemessen:
- Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissens- und Wirtschaftsstandorte Deutschland und Ukraine in den oben genannten Themenbereichen,
- Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen oder in EU-Forschungsrahmenprogrammen),
- Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partner in der Ukraine,
- Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in beiden Ländern.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 22. Juni 2023 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Parallel zur Einreichung in Deutschland (deutsche Forschende) reichen die ukrainischen Forschenden einen Antrag beim Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine (MBWU) ein.