Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an der Partnerschaft "Gemeinsames Unternehmen Chips“ (GU Chips). In diesem Rahmen verfolgt die Initiative "Chips für Europa" dabei als eines der Ziele, die Entwicklung und Einführung hochmoderner Quantentechnik zu unterstützen. Dazu sollen insbesondere fortgeschrittene Kapazitäten zur Beschleunigung der Entwicklung innovativer Quantenchips geschaffen werden. Über das GU Chips bündelt die Europäische Union Fördermittel aus den Programmen Horizont Europa und Digitales Europa und den Mitgliedstaaten.
Gegenstand der Förderung sind:
- vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben unter Beteiligung industrieller Partner, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, dadurch wissenschaftlich-technisch und wirtschaftlich risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten;
- Vorhaben zum Kapazitätsaufbau mit Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Quantenchips und Enabling Technologies für die Quantentechnologien, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Die angestrebte Förderdauer beträgt in der Regel bis zu vier Jahre.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Antragstellende sind verpflichtet, sich vor der Einreichung eines Projektvorschlages mit dem zuständigen Projektträger (VDI Technologiezentrum GmbH) des BMBF in Verbindung zu setzen und ein Pre-proposal zu übermitteln, um die Unterstützung auf nationaler Ebene im folgenden Prozess sicherzustellen. Voraussetzung für eine Förderung unter dieser Richtlinie ist die Auswahl zur europäischen Förderung durch das GU Chips.
Das GU Chips veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Vorhaben werden seitens des GU Chips in einem ein- oder zweistufigen Verfahren unter Einbeziehung externer Gutachter zur europäischen Förderung ausgewählt. Das Antragsverfahren des BMBF ist in jedem Fall zweistufig: In der ersten Phase erfolgt parallel zum europäischen Verfahren eine Bewertung und Priorisierung der Vorschläge aus deutscher Perspektive. In der zweiten Phase werden deutsche Partner, die in vom GU Chips und vom BMBF zur Förderung ausgewählten Vorschlägen beteiligt sind, zur formalen Antragstellung aufgefordert und über die Bewilligung der Anträge entschieden.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet.