Diese nationale, ressortübergreifende Rahmenförderbekanntmachung steht in Bezug zu den Joint Calls der Driving Urban Transitions Partnership (DUT). Sie beinhaltet Vorschriften für deutsche Antragstellende, die sich auf eine Ausschreibung der DUT (DUT-Call) bewerben möchten. Die DUT wird von der Europäischen Kommission unterstützt und im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ finanziert.
Diese Rahmenförderbekanntmachung bezieht sich auf die in regelmäßigen Abständen erscheinenden Joint Calls der DUT (im Folgenden DUT-Calls genannt). An diesen Calls beteiligen sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die nachfolgenden Regelungen sind spezifisch auf Interessierte ausgerichtet, die sich auf eine Förderung des BMBF oder des BMWK bewerben möchten. Die DUT-Calls werden auf der Internetseite der DUT veröffentlicht.
Die DUT konzentriert sich auf drei städtische Sektoren (und ihre Wechselbeziehungen), die im Rahmen der DUT als Transition Pathways (TPs) benannt werden:
- Transition Pathway 1 „Positive Energy Districts“ (PED) hat zum Ziel, die Energiewende in den Städten durch innovative Lösungen umzusetzen und eine groß angelegte Umsetzung sowie Vervielfältigung von Plus-Energie-Quartieren zu unterstützen.
- Transition Pathway 2 „15 Minutes City“ (15mC) unterstützt den Übergang zu einer nachhaltigen städtischen Mobilität, indem die Erreichbarkeit und Konnektivität, beginnend auf Quartiersebene, verbessert werden soll.
- Transition Pathway 3 „Circular Urban Economies“ (CUE) zielt darauf ab, die Planung und Gestaltung integrativer städtischer Räume zu unterstützen, die von zirkulären Ressourcenströmen getragen werden.
Der Transition Pathway Positive Energy Districts (PED) wird vom BMWK und der Transition Pathway 15 Minutes Cities (15mC) vom BMBF gefördert. Der Transition Pathway Circular Urban Economies (CUE) wird von deutscher Seite zurzeit nicht gefördert, sodass eine Antragstellung für diesen Transition Pathway für deutsche Antragsteller nicht möglich ist.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten von Verbundvorhaben in den oben genannten Transition Pathways. Weiterführende Details zu den Themenschwerpunkten innerhalb der Transition Pathways und zu den Fristen werden in spezifischen Förderaufrufen bekannt gegeben.
Mit der Betreuung der Rahmenförderbekanntmachung haben die Zuwendungsgeber BMBF und BMWK derzeit jeweils den DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, bzw. den Projektträger Jülich GmbH Energie und Klima beauftragt.
Die Laufzeit dieser Rahmenförderbekanntmachung ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet.