StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Italien verabschiedet Nationalen Implementierungsplan für die Berufsbildung

Italien verabschiedet Nationalen Implementierungsplan für die Berufsbildung

Berichterstattung weltweit

In Nationalen Implementierungsplänen (NIP) stellen EU-Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten konkrete Maßnahmen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung vor, durch die sie gemeinsame Ziele auf EU-Ebene erreichen. Italien hat Anfang März dieses Jahres seinen Plan offiziell in Kraft gesetzt, nachdem zuvor alle relevanten Interessengruppen zugestimmt hatten.

Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde am 30. November 2020 die "Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Bildung als Motor für den Wiederaufbau und den gerechten Übergang zu einer digitalen und ökologischen Wirtschaft" verabschiedetet. Die Osnabrücker Erklärung bildet zusammen mit der Skills Agenda der EU-Kommission sowie der EU-Ratsempfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz vom 24. November 2020 die Leitplanken der europäischen Berufsbildungsagenda für die kommenden Jahre und stärkt den europäischen Berufsbildungsraum (Kopenhagen-Prozess).

Um die Umsetzung der gemeinsamen Ziele zu konkretisieren, waren die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bei der Europäischen Kommission ihre jeweiligen NIPs vorzulegen. Diese dienen unter anderem als Basis für ein europäisches Monitoring, um den Fortschritt in der Erreichung der Ziele zu verfolgen. Italien reichte den NIP im Juni 2022 ein und hat diesen nun auf nationaler Ebene ratifiziert. Es werden fünf Herausforderungen benannt, die angegangen werden sollen:

  • niedriges Qualifikationsniveau und funktionaler Analphabetismus;
  • fehlende digitale Kompetenzen;
  • geringe Attraktivität der Berufsbildung;
  • soziale Ungleichheit;
  • komplexe Verwaltung des Berufsbildungssystems.

Ausgehend von diesen Herausforderungen verfolgt der Plan drei grundlegende Leitlinien, die darauf abzielen:

  • die Attraktivität der Bildungs- und Ausbildungsangebote zu steigern;
  • die Planung und Bereitstellung eines passgenauen Ausbildungsangebots zu verbessern;
  • die Prozesse zu Identifizierung, Validierung und Zertifizierung (IVC) von Kompetenzen zu fördern.

Der italienische NIP definiert acht spezifische Ziele, die mit zehn konkreten Maßnahmen erreicht werden sollen: Innovation in der Berufsbildung und Reform der Höheren Technischen Lehranstalten, Flexibilität und Personalisierung der Berufsbildungswege, Erfassung und Analyse lokaler Arbeitsmarktanforderungen und verfügbarer Kompetenzen, Ausweitung des dualen Ausbildungsangebots, Förderung von IVC-Diensten und digitalen Zertifikaten, Schulungen zur Verbesserung digitaler Kompetenzen, Schulung von Ausbildungs- und Verwaltungspersonal (einschließlich IVC-Dienstleistungen) auf lokaler Ebene, Vernetzung für lebenslanges Lernen und Entwicklung regionaler Pakte.

Die Umsetzung des NIP fällt in den Zuständigkeitsbereich des Interinstitutionellen Runden Tisches für Lebenslanges Lernen. Dieser hat zudem die Aufgabe, die Vernetzung aller beteiligten Akteure voranzutreiben.

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Quelle: CEDEFOP, Bundesinstitut für Berufsbildung Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Italien EU Themen: Berufs- und Weiterbildung Strategie und Rahmenbedingungen

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