StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Aufrufe für Horizont 2020 und Erasmus+ werden verlängert

Aufrufe für Horizont 2020 und Erasmus+ werden verlängert

Berichterstattung weltweit Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Horizont-2020-Aufrufe mit ursprünglichen Fristen bis zum 17. März werden bis zum 15. April verlängert. Für die IMI- und EIC-Pilotaufrufe werden keine Verlängerungen gelten. Fristverlängerungen werden auch auf Eramsus+ angewandt.

Die jüngste Eskalation der Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 könnte die Fähigkeit der Antragsteller, qualitativ hochwertige Vorschläge vorzubereiten und fertigzustellen, beeinträchtigen. Daher werden die Einreichungsfristen für Horizont-2020-Aufrufe mit ursprünglichen Fristen vom 17. März bis zum 15. April verlängert. Weitere Einzelheiten werden auf den Seiten zu den Aufforderungen und Themen im Förderungs- und Ausschreibungsportal veröffentlicht. In ihren FAQs hat die Europäische Kommission Informationen zum Inkrafttreten von höherer Gewalt und den notwendigen Handlungsschritten veröffentlicht. Die Möglichkeit der Erstattungsfähigkeit von Stornierungskosten ist durch die Antwort der Europäischen Kommission auf eine diesbezügliche Anfrage der österreichischen der FFG bestätigt worden; weitere Informationen liefert die Webseite der FFG zu Stornokosten.Die Research Executive Agency (REA) hat eine Informationsseite zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hinsichtlich Antragseinreichung, Begutachtung und Vorhabenbearbeitung in Horizont 2020 zusammengestellt.

In allen Fällen wird potenziellen Antragstellern empfohlen, sich der aktuellen Situation entsprechend vorzubereiten, insbesondere durch die Einrichtung effektiver Kommunikationsverbindungen für die Zusammenarbeit aus der Ferne, wobei auch mögliche weitere Einschränkungen in den kommenden Wochen zu berücksichtigen sind.

Am 16. März hat der Europäische Forschungsrat ERC auf seiner Webseite über weitere Schritte informiert, um die Auswirkungen von COVID-19 auf die Arbeitsabläufe im ERC zu minimieren. Ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ERC arbeitet zurzeit im Home Office. Alle Grant Management Aktivitäten sollen wie üblich fortgesetzt werden.

Die Antragsbegutachtung durch die Panels wird momentan „remote“ durchgeführt. Der ERC plant, die 1. Stufe der Evaluierung der Starting Grants bis Ende dieser Woche abzuschließen. Momentan rechnet der ERC nicht mit Verzögerungen im Hinblick auf anstehende Begutachtungen oder Antragsfristen.

Auch für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Erasmus+-Programms werden die Fristen verlängert; dies betrifft auch Fördermaßnahmen zum Europäischen Solidaritätskorps. Am 23.03. hat die Education, Audiovisual and Culture Executive Agency EACEA zu den Konsequenzen für Erasmus Mundus Projekte informiert.

Die Aufforderung EIC Accelerator war bis Freitag, den 20. März um 17 Uhr MEZ verlängert worden. Zu dieser Aufforderung gibt es keine vordefinierten thematischen Prioritäten, und Antragsteller mit Coronavirus-relevanten Innovationen werden wie andere Antragsteller bewertet. Dennoch wird die Kommission versuchen, die Vergabe von EIC-Zuschüssen und Mischfinanzierungen (Kombination von Zuschüssen und Kapitalbeteiligungen) für Coronavirus-relevante Innovationen zu beschleunigen und den Zugang zu anderen Finanzierungs- und Investitionsquellen zu erleichtern.

Das COST Committee of Senior Officials (CSO) hat entschieden, den nächsten Sammlungsstichtag für COST-Aktionen um sechs Monate auf den 29. Oktober 2019 zu verschieben. Beratung und Informationen zu COST bietet Ihnen die Deutsche Koordinationsstelle für COST.

Erstveröffentlichung 19.03.2020, zuletzt aktualisiert 24.03.2020

Quelle: u.a. Europäische Kommission, EU-Büro des BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: COST EU Themen: Förderung

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