StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Europäischer Forschungsrat veröffentlicht Arbeitsprogramm 2020

Europäischer Forschungsrat veröffentlicht Arbeitsprogramm 2020

Berichterstattung weltweit

Insgesamt steht für das Arbeitsprogramm 2020 ein Budget von rund 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council, ERC) hat am 2. Juli 2019 das Arbeitsprogramm 2020 veröffentlicht. Zunächst starten am 17. Juli 2019 die Ausschreibungen für die Starting Grants mit einer Bewerbungsfrist zum 16. Oktober 2019 und am 18. Juli 2019 die zu den Synergy Grants mit einer Frist zum 5. November 2019. Es folgen die Ausschreibungen für die Consolidator und die Proof of Concept Grants im Oktober 2019 sowie für die Advanced Grants im Mai 2020.

Eine Neuerung betrifft die Höhe der zusätzlich beantragbaren Mittel („additional funding“) bei den Starting, Consolidator und Advanced Grants. In diesen Förderlinien können nunmehr einheitlich bis zu 1 Mio. Euro zusätzlich beantragt werden, wenn dies erforderlich und begründet ist. Additional funding kann beantragt werden bei Anschaffung großer Gerätschaften, für den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen oder beim Umzug eines Antragstellenden aus einem nicht-europäischen Drittstaat nach Europa. Neu hinzu kommt, dass dieses zusätzliche Budget zukünftig auch für umfangreiche experimentelle Arbeiten oder Feldforschungstätigkeiten beantragt werden kann.

Weitere Änderungen im Vergleich zum vorherigen Arbeitsprogramm betreffen u. a. den Synergy Grant. Bei diesen ist eine Lockerung der Wiedereinreichungsregeln für „junge“ Nachwuchsforschende (mit StG- und CoG-Profil) vorgesehen. Die Evaluierungskriterien für den Synergy Grant wurden umformuliert und konzentrieren sich jetzt stärker als bisher auf die kombinierte wissenschaftliche Expertise der Gruppe bei einer gleichzeitig differenzierten Bewertung der Antragstellenden entsprechend ihres Karrierestands. Neu ist auch, dass bei der Beantragung eines Synergy Grant nicht mehr bloß die Host Institution Letter der „Corresponding Host Institution“, sondern die Unterstützungsschreiben aller beteiligten Host Institutions eingereicht werden müssen. Die im Arbeitsprogramm 2019 eingeführte Drittstaatenregelung gilt weiterhin für die Synergy Grants: Ein Principal Investigator aus der Synergy Grant-Gruppe darf an einer Host Institution ansässig sein, die nicht EU-Mitgliedstaat bzw. assoziierter Staat ist, beispielsweise aus den USA oder China.

Beim ERC Proof of Concept wird mit dem neuen Arbeitsprogramm eine Bewertungsskala mit drei Noten („very good“, „good“, „fail“) für die drei Evaluierungskriterien eingeführt. Bisher gab es nur die abschließende Einteilung in „pass“ und „fail“. Nunmehr können Antragstellende differenzierter beurteilen, wie die Kriterien in die abschließende Bewertung eingeflossen sind.

Quelle: Nationale Kontaktstelle Europäischer Forschungsrat Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung

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