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Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht zu Synergien zwischen Horizon 2020 und europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Berichterstattung weltweit

Der Europäische Rechnungshof hat am 21. November 2022 seinen Sonderbericht "Synergien zwischen Horizont 2020 und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden noch nicht voll ausgeschöpft" veröffentlicht. Wie der Hof feststellt, konnten Synergien nur teilweise hergestellt werden.

Im Rechtsrahmen der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 wurde erstmals die Schaffung von Synergien zwischen dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020 und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) gesetzlich vorgeschrieben. Der Bericht des Rechnungshofs erfasst und bewertet nun den Grad der in diesem Zeitraum hergestellten Synergien und geht auf die Gründe diverser Defizite in diesem Bereich ein.

Ein wesentlicher Faktor ist die fehlende Abstimmung und Kooperation relevanter Akteure wie etwa der Europäischen Kommission und nationalen sowie regionalen Behörden. Ein weiteres Hindernis seien die unterschiedlichen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen von Horizon 2020 und den ESI-Fonds. Ebenfalls angemerkt wird, dass das mit Horizon 2020 eingeführte Seal of Excellence in der Praxis nur selten vergeben wurde.

Ausgehend von seinen Prüfungsergebnissen spricht der Rechnungshof Empfehlungen zur zukünftigen Verbesserung der Synergieeffekte an die Europäische Kommission aus.

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Quelle: Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen KoWi, Europäischer Rechnungshof Redaktion: von Friederike Mang, VDI TZ GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Innovation Strategie und Rahmenbedingungen

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