Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der von der EU-Kommission geförderten Coordination and Support Action "Green ERA-Hub" (CSA Green ERA-Hub), um die in der Bioökonomiestrategie der EU und der Nationalen Bioökonomiestrategie (NBÖS) verankerten Ziele zur Ernährungssicherung und zur Gestaltung einer nachhaltigen Agrarproduktion zu erreichen.
Das BMBF beabsichtigt, mithilfe der Förderung im Rahmen der Initiative "Green ERA-Hub" europäische und internationale Verbundvorhaben für Forschung und Entwicklung zu fördern. Im Zuge dieser zweiten Förderbekanntmachung werden im Rahmen eines Wettbewerbs Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) ausgewählt, die unter das Schwerpunktthema "Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Gesundheit von Nutzpflanzen" des Green ERA-Hub fallen.
Zuwendungsfähig sind Vorhaben, deren Ergebnisse große Relevanz für die Anbausysteme der gemäßigten Klimazone wie beispielsweise von Getreide oder anderen Feldfrüchten haben. Auch Arbeiten zu Wechselgrünland, mehrjährigen Kulturen oder innovativem Mischanbau sind förderfähig. Die Forschungsansätze sollten innovative Züchtungsmethoden, insbesondere molekularbiologische Methoden, für zukunftsfähige Pflanzensorten und/oder innovative nachhaltige Anbaumethoden und Bewirtschaftungspraktiken entwickeln, um mindestens eines der Ziele (Widerstandsfähigkeit, Reduzierter Ressourceneinsatz, Wassernutzungseffizienz, Aggrobiodiversität und Bodengesundheit) zu erreichen. Projekte sollen ganzheitliche, integrierte und nachhaltige Ansätze berücksichtigen. Erwünscht ist dabei ein multidisziplinärer, systemischer Ansatz, der relevante Akteure berücksichtigt (multi-actor approach).
Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Länder gefördert. Neben Deutschland sind dies Australien, Belgien, Irland Italien, Luxemburg, Neuseeland und Rumänien.
Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 500.000 EUR nicht überschreiten.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich beauftragt. Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Es ist eine Registrierung zur Einreichung der Projektskizzen bis zum 31. Juli 2024 notwendig. Die anschließende Einreichungsfrist ist der 5. September 2024. In der dritten Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartner positiv begutachteter und zur Förderung empfohlener Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Weitere Ausführungen zu den Regelungen und thematischen Schwerpunktsetzungen finden sich in der englischsprachigen Bekanntmachung des Green ERA-Hub.