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Frankreich will bessere Vereinbarkeit von Wissenschaft und Unternehmertum

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Die Wissenschaftler der öffentlichen Hochschul- und Forschungseinrichtungen in Frankreich sollen leichter die Unternehmensgründung wagen. Dafür wurden nun mehrere Maßnahmen verabschiedet.

Die französische Nationalversammlung hat am 9. Oktober 2018 das Gesetz für Wirtschaftswachstum und -wandel (Loi Pacte - plan d'action pour la croissance et la transformation des entreprises) verabschiedet. Darin ist ein Artikel enthalten, der es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern künftig erleichtern soll, neben ihrer Arbeit in einer öffentlichen Hochschul- oder Forschungseinrichtung auch unternehmerisch tätig zu sein.

So müssen Forschende, die in der Privatwirtschaft aktiv werden möchten, nicht mehr vor einer Ethikkommission vorsprechen sondern nur noch die Erlaubnis bei ihrer Einrichtung einholen. Zudem können künftig bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit dem Unternehmen gewidmet werden statt wie bisher 20 Prozent. Wer selbst ein Unternehmen gründet und dann wieder in den öffentlichen Dienst zurückkehrt, darf nun einen Minderheitenanteil an der Firma behalten. Bisher mussten Anteile nach einem Jahr komplett abgestoßen werden.

Für die Unternehmen wird die Zusammenarbeit mit den öffentlichen Hochschul- und Forschungseinrichtungen erleichtert, da das Prinzip des „zentralen Ansprechpartners“ verstärkt wird. Forschungslabore werden in Frankreich häufig gemeinsam von einer Universität und einer oder mehrerer außeruniversitärer Forschungseinrichtung(en) finanziert. Bei Unternehmenskooperationen mussten bisher alle Partner einbezogen werden, was oft zu zeitlichen Verzögerungen führte. Nun kann ein öffentlicher Partner die Verhandlungen stellvertretend führen, zum Beispiel im Bereich Technologietransfer oder für eine Patentanmeldung.

Wie die Hochschul- und Forschungsministerin Frédérique Vidal mitteilte, seien die französischen Wissenschaftler nicht nur akademisch auf höchstem Weltniveau sondern auch exzellente Innovatoren. Immer mehr würden auch unternehmerisch tätig werden wollen, vor allem in der Startup-Gründung. Die Regierung begrüße das und wolle die Wissenschaftler unterstützen.

Weiterhin wurden mit dem Pacte-Gesetz die Regelungen zur Patenteinreichung vereinfacht. So wird das gewerbliche Schutzrecht über das Gebrauchsmuster (certificat d'utilité) als "kleines Patent" gestärkt. Dessen Schutzdauer wird von sechs auf zehn Jahre verlängert und eine Gebrauchsmusteranmeldung kann künftig zum Patent umgewandelt werden. Bei Widerspruch gegen erteilte Patentzulassungen wird es neben dem Rechtsweg nun auch eine kostengünstigere und effizientere Beschwerdestelle geben. Mit den Maßnahmen sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ermutigt werden, mehr Patentanmeldungen einzureichen.

Zum Nachlesen (Französisch)

Quelle: MESRI Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Innovation Strategie und Rahmenbedingungen Wirtschaft, Märkte

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