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Sicherheitsprüfungen für Studienbewerbungen, Gastforschende und Neueinstellungen: ETH Zürich erlässt Bestimmungen zur Forschungssicherheit

Berichterstattung weltweit

Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich hat Ende Oktober ihre Bestimmungen zu Bewerbungen aus dem Ausland für Master- und Doktoratsstudien in angewandten Forschungsbereichen, sowie für Einladungen an Gastforschende und Neueinstellungen von Mitarbeitenden dargelegt.

Die ETH Zürich führt in ihrer internen Mitteilung aus, der Nachrichtendienst des Bundes habe mit einem breiten Sensibilisierungsprogramm deutlich gemacht, dass Universitäten ein beliebtes Ziel für die Ausforschung durch ausländische Nachrichtendienste seien. Technologie, die an der ETH entsteht und sich für den militärischen Einsatz eignet – dazu zählt auch Wissen , unterlägen den gesetzlichen Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen. Dabei können auch Sanktionen greifen, die andere Staaten verhängt haben. Wenn ausländische Studierende, Mitarbeitende oder Gäste Zugriff auf Dual-Use-Güter oder Schlüsseltechnologien erhalten, müsse für ihre Bewerbungen deshalb eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden.

An der ETH seien fast alle Fachgebiete davon betroffen, da die meisten Technologien auch militärisch genutzt werden können oder zu den Schlüsseltechnologien zählen. Insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zählen dazu: Additive Fertigung, Angewandte Chemie, Angewandte Physik, Biochemie und Chemieingenieurwesen, Biotechnologien, Blockchain, Chemische Technologie, Cyber-Überwachung, Digitale Technologien, Elektrotechnik und Maschinenbau, Engineering und Fertigung, Fortschrittliche und intelligente Werkstoffe, Künstliche Intelligenz, Luft- und Raumfahrttechnik, Messtechnik und Sensorik, Nanotechnologie, Nukleartechnologien, Photonik und Lichttechnik, Produktions- und Verfahrenstechnik, Quantentechnologien, Telekommunikation und Informationstechnik.

Die Prüfung gilt für alle Bewerbungen für eine Promotion, ein Masterstudium, eine Anstellung oder einen Gastaufenthalt aus Ländern, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO), von den USA oder der EU sanktioniert werden. Sie gilt auch für Personen aus Staaten, welche von der Schweiz als Risikoländer eingestuft werden. Sie gilt nicht für bereits angestellte, zugelassene oder eingeladene Personen.

Die Bestimmungen adressieren in erster Linie Professorinnen und Professoren, da bei Ihnen Bewerbungen für Promotionen eingehen und sie wissenschaftliche Gäste einladen. Bei Unklarheiten sollen sie Unterstützung von der Exportkontrollstelle oder deren Kontaktpersonen in den zuständigen Organisationseinheiten (Departementen) erhalten. Bei der Zulassung von Masterstudierenden stehen die zentrale Zulassungsstelle und die Departemente in der Verantwortung, bei Anstellungen die jeweiligen Vorgesetzten.

Vor einer Zulassung, einer Anstellung oder einer Einladung werden die folgenden Kriterien überprüft:

  • Vorbildung an einer Institution mit einem Sicherheitsrisiko
  • Herkunftsland, wenn es Sanktionen unterliegt oder wenn Exportkontrollbestimmungen für Dual-Use-Güter greifen
  • Finanzierung durch ein Stipendien- oder Austauschprogramm eines sanktionierten Staates
  • Fachgebiete oder Studiengänge, wenn sie zur angewandten Forschung (ab Technologie-Reifegrad 4 - Grundlagenforschung ist generell nicht betroffen) zählen, einer verstärkten behördlichen Aufsicht (Embargo) unterliegen, unter geltende Exportkontrollbestimmungen für Dual-Use-Güter fallen, oder wenn das Forschungsthema in die Kategorie der kritischen Forschungsgebiete fällt oder kritische Technologien anwendet.

Sind mehrere Kriterien erfüllt, empfiehlt die ETH Zürich, eine Bewerbung abzulehnen. In Zweifelsfällen analysiert die Exportkontrollstelle das Dossier, wenn erforderlich im Austausch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft, der für die Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen zuständigen Bundesbehörde.

Die Bestimmungen haben in der Schweiz und darüber hinaus Aufsehen erregt. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, kritisieren Betroffene die Regeln als überzogen und diskriminierend. Die Liste der aufgeführten Risikoländer sei lang; viele Studierende aus diesen Ländern gingen nun offenbar davon aus, dass sie keine Zukunft mehr an der ETH haben. Auch University World News berichtet: Dort wird die Einschätzung zitiert, dass die ETH Zürich weiter gegangen sei als Länder innerhalb der Europäischen Union, die mit der Überprüfung von Studierenden begonnen haben. Es sei davon auszugehen, dass sich dieser Ansatz auf andere Schweizer Hochschulen ausweiten wird.

Zum Nachlesen

Quelle: ETH Zürich, Neue Zürcher Zeitung, University World News Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Schweiz Themen: Bildung und Hochschulen Fachkräfte Strategie und Rahmenbedingungen

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