Die Richtlinie „Guidelines for Research Security Programs at Covered Institutions“ verlangt von Einrichtungen, die jährlich mindestens 50 Millionen USD aus Bundesmitteln für Forschung und Entwicklung erhalten, Forschungssicherheitsprogramme aufzulegen, die bestimmte Standards in Bezug auf Mitarbeiterschulungen und Cybersicherheit erfüllen. Die Programme müssen vier Hauptbereiche abdecken:
- Schulung zur Forschungssicherheit: Die betroffenen Einrichtungen müssen ein umfassendes Schulungsprogramm für Forschende einführen, die sowohl für Risiken und unzulässige Praktiken sensibilisieren als auch den Wert der internationalen Zusammenarbeit in der Forschung vermitteln.
- Sicherheit bei Auslandsreisen: Die betroffenen Einrichtungen müssen regelmäßige Schulungen für international reisende Forschende durchführen. Zudem müssen Reiseziele von Forschenden an Behörden gemeldet werden, falls Sicherheitsrisiken bestehen.
- Schulung zur Exportkontrolle: Forschende, die an Technologien arbeiten, die der Exportkontrolle unterliegen, müssen eine vom Bureau of Industry and Security angebotene oder vergleichbare Schulung absolvieren.
- Cybersicherheit: Betroffene Hochschuleinrichtungen müssen ein nach Vorgaben des National Institute of Standards and Technology gestaltetes Cybersicherheitsprogramm einführen. Außeruniversitäre Einrichtungen müssen nachweisen, dass ihre Programme mit den einschlägigen Cybersicherheitsrichtlinien übereinstimmen.
Mit der Richtlinie reagiert die US-Regierung auf die sich wandelnden geopolitische Lange, die zunehmend von militärischer und wirtschaftlicher Konkurrenz – insbesondere mit der Volksrepublik China – geprägt sei. Die Schulungsangebote sollen den Forschenden Orientierung bieten und sie in die Lage versetzen, ihre Arbeit zu schützen. Die Institutionen haben 18 Monate Zeit, um die neue Richtlinie umzusetzen.
Zum Nachlesen
- American Institute of Physics (30.07.2024): White House Issues New Security Rules for Government-Funded Research