Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.
Deshalb engagieren sich das BMBF und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der Europäischen Partnerschaft FutureFoodS, um durch die Förderung transnationaler Forschungsprojekte die Transformation des Lebensmittelsektors hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen auf nationaler Ebene voranzubringen. In der Initiative haben sich 86 nationale und regionale Entscheidungsträger, Fördermittelgeber und Forschungseinrichtungen aus 29 Ländern zusammengeschlossen. Die nationalen und regionalen Fördermittelgeber im FutureFoodS Konsortium haben es sich zur Aufgabe gemacht, eine offene, kompetitive, exzellente und multilaterale Projektförderung zu unterstützen. Hierzu wird eine transnationale Bekanntmachung veröffentlicht
Die Bekanntmachung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit des Ernährungssystems in all seinen Dimensionen zu stärken, das heißt unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Aspekte. Projekte, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, sollen sich insbesondere mit der Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Akteuren des Ernährungssystems befassen, um eine Umsetzung von transformativen und innovativen Lösungen in und mit der Gesellschaft und dem Sektor zu ermöglichen.
Es werden Vorhaben mit folgenden Themenschwerpunkten gefördert:
- Thema 1: Der Weg zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Ernährungssystemen
- Thema 2: Neue Lebensmittel – Förderung von Innovationen in Lebensmitteldesign, -verarbeitung und -versorgung durch veränderte nachhaltige Angebots- und Nachfragemuster
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Partnerländer gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von 24 bis maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projekträger Jülich (PtJ) beauftragt.
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Bis zum 15. Januar 2025 muss eine Ideenskizze durch den Koordinator des transnationalen Vorhabens eingereicht werden. Wird diese Ideenskizze von den im Call kooperierenden Fördermittelgebern zur Einreichung einer Projektskizze eingeladen, kann der Koordinator des transnationalen Vorhabens eine Projektskizze einreichen. Die Einreichung einer Projektskizze ohne vorherige Einreichung einer Ideenskizze und ohne Einladung zur Einreichung ist nicht möglich. Im dritten Schritt werden positiv evaluierte Skizzen von ihren nationalen Fördermittelgebern, für deutsche Antragsteller das BMBF, zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.