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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff

Stichtag: 24.07.2024 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm (Bundesanzeiger vom 10.06.2024).

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen des Fachprogramms "7. Energieforschungsprogramm", der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF "Internationale Kooperation" und soll dazu dienen, gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Griechenland beizutragen.

Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung von Verbundvorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung (FuE). Diese erfolgt entlang der Wertschöpfungskette Grüner Wasserstoff und nimmt besonders internationale Kooperationsprojekte in den Fokus. Bei der Förderrichtlinie handelt es sich um eine Maßnahme der strategischen Projektförderung im Zuge der FuE-Zusammenarbeit deutscher Einrichtungen mit internationalen Partnern.

Das BMBF beabsichtigt im Rahmen dieser Richtlinie, Maßnahmen unter den nachfolgend aufgeführten Modulen zu fördern:

  • Modul A: Internationale Verbundforschungsprojekte mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette Grüner Wasserstoff von Erzeugung, über Speicherung und Transport bis hin zur Nutzung einschließlich übergeordneter, systemischer Fragestellungen
  • Modul B: Wissenschaftliches Begleitprojekt

Die Projekte aus Modul A sollen durch das wissenschaftliche Begleitprojekt hinsichtlich ihrer Potenziale in Bezug auf den Wissens- und Technologietransfer analysiert und mögliche Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Das wissenschaftliche Begleitprojekt soll die Projekte aus Modul A dabei unterstützen, in diesem Zusammenhang neue Methoden und Bewertungsansätze zu entwickeln, die als systemische Maßnahme für den europaweiten Einsatz von Grünem Wasserstoff in den Bereichen Industrie, Mobilität und darüber hinaus dienen und nach Möglichkeit auf die europäische Ebene übertragen werden können. Grundsätzlich können im Rahmen von Modul A und Modul B Verbundvorhaben gefördert werden. Die Maßnahme wird simultan auch von der griechischen Seite gefördert, sodass alle deutschen und griechischen Programmteilnehmenden von der wissenschaftlichen Begleitforschung profitieren.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen und Institutionen mit Forschungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Jülich (Modul A) oder dem DLR Projektträger (Modul B) bis spätestens zum 24. Juli 2024 zunächst eine gemeinsame Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen. Das antragstellende deutsch-griechische Konsortium muss einen Verbundkoordinator benennen, der die gemeinschaftlich erstellte Projektskizze einreicht. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Lynn Dinh, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Griechenland Themen: Energie Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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