StartseiteThemenWasserstoff & Erneuerbare EnergienVerlängerung der Einreichungsfrist: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff

Verlängerung der Einreichungsfrist: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff

Stichtag: 11.09.2024 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm vom 23.05.2024 (Bundesanzeiger vom 10.06.2024). Nach erster Änderung der Bekanntmachung vom 04.07.2024 (Bundesanzeiger vom 24.07.2024) wurde die Einreichungsfrist nunmehr aufgrund technischer Probleme in Griechenland bis zum 11. September 2024 verlängert.

Aufgrund technischer Probleme in Griechenland wurde im Zuge der Chancengleichheit für deutsche Interessierte die Einreichungsfrist für die erste Verfahrensstufe im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm“ bis zum 11. September 2024 um 14:00 Uhr (MEZ) (anstatt: 4. September 2024) verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt können dem Projektträger Jülich (Modul A) oder dem DLR Projektträger (Modul B) gemeinsame Projektskizzen (siehe Abschnitt 7.1 im verlinkten Bekanntmachungstext) in elektronischer Form bei easy-Online vorgelegt werden. Gleichzeitig werden bis zu dem genannten Zeitpunkt auch Anpassungen an bereits eingereichten Skizzen akzeptiert.

------------------------------------------------------

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen des Fachprogramms "7. Energieforschungsprogramm", der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF "Internationale Kooperation" und soll dazu dienen, gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Griechenland beizutragen.

Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung von Verbundvorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung (FuE). Diese erfolgt entlang der Wertschöpfungskette Grüner Wasserstoff und nimmt besonders internationale Kooperationsprojekte in den Fokus. Bei der Förderrichtlinie handelt es sich um eine Maßnahme der strategischen Projektförderung im Zuge der FuE-Zusammenarbeit deutscher Einrichtungen mit internationalen Partnern.

Das BMBF beabsichtigt im Rahmen dieser Richtlinie, Maßnahmen unter den nachfolgend aufgeführten Modulen zu fördern:

  • Modul A: Internationale Verbundforschungsprojekte mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette Grüner Wasserstoff von Erzeugung, über Speicherung und Transport bis hin zur Nutzung einschließlich übergeordneter, systemischer Fragestellungen
  • Modul B: Wissenschaftliches Begleitprojekt

Die Projekte aus Modul A sollen durch das wissenschaftliche Begleitprojekt hinsichtlich ihrer Potenziale in Bezug auf den Wissens- und Technologietransfer analysiert und mögliche Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Das wissenschaftliche Begleitprojekt soll die Projekte aus Modul A dabei unterstützen, in diesem Zusammenhang neue Methoden und Bewertungsansätze zu entwickeln, die als systemische Maßnahme für den europaweiten Einsatz von Grünem Wasserstoff in den Bereichen Industrie, Mobilität und darüber hinaus dienen und nach Möglichkeit auf die europäische Ebene übertragen werden können. Grundsätzlich können im Rahmen von Modul A und Modul B Verbundvorhaben gefördert werden. Die Maßnahme wird simultan auch von der griechischen Seite gefördert, sodass alle deutschen und griechischen Programmteilnehmenden von der wissenschaftlichen Begleitforschung profitieren.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen und Institutionen mit Forschungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Jülich (Modul A) oder dem DLR Projektträger (Modul B) zunächst eine gemeinsame Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen. Das antragstellende deutsch-griechische Konsortium muss einen Verbundkoordinator benennen, der die gemeinschaftlich erstellte Projektskizze einreicht. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Quelle: BMBF; DLR-PT Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Griechenland Themen: Energie Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

Weitere Informationen

Projektträger